Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung.
Folgende Tagesordnungspunkte sollen als Nachträge zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
3.1. Verwendung der § 16 Mittel der Ortsteilverfassung - Repräsentation
3.2. Verwendung der § 4 Mittel der Ortsteilverfassung - Straßeninstandsetzung Sportplatz
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt.
Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 3.1. und 3.2. – Verwendung der Mittel nach § 4 und § 16 der Ortsteilverfassung – erweitert