Sitzung: 06.09.2012 BuV/008/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0759/12
Beschluss:
01
Die Stadt Erfurt beabsichtigt einen Teilbereich der
Ferdinand-Jühlke-Straße gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz einzuziehen (siehe
Ãœbersichtsplan).
02
Einwendungen dagegen können innerhalb von drei Monaten
nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder während der allgemeinen
Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Erfurt,
Tiefbau- und Verkehrsamt, Steinplatz 1, 99085 Erfurt, vorgebracht werden.
Â
03
Der Ãœbersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Ãœbersichtsplan ist
dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.