Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

01

Die Stadt Erfurt beabsichtigt einen Teilbereich der Ferdinand-Jühlke-Straße gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz einzuziehen (siehe Übersichtsplan).

 

02

Einwendungen dagegen können innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder während der allgemeinen Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Erfurt, Tiefbau- und Verkehrsamt, Steinplatz 1, 99085 Erfurt, vorgebracht werden.

 

03

Der Ãœbersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Übersichtsplan ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.