Sitzung: 19.07.2012 StR/012/2012
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 1331/12
01Â Â Â Â Â Â Â
Die komplexen Bauvorhaben Schlösserstraße und Fischmarkt, einschließlich der Sanierung der Schlösserbrücke werden im Spätsommer 2012 gemeinsam ausgeschrieben und im Zeitraum März bis November 2013 realisiert.
02Â Â Â Â Â Â Â
Der während der gesamten Bauzeit entfallende Stadtbahnverkehr zwischen Anger und Domplatz wird über andere Strecken geleitet bzw. durch Schienenersatzverkehr ausgeglichen.
03Â Â Â Â Â Â Â
Von der Stadtverwaltung ist zu prüfen, ob die Sperrzeit für die Stadtbahn reduziert werden kann. Eine Information hierzu erfolgt nach Vorliegen eines detaillierten Bauablaufplanes des Auftragnehmers.
04Â Â Â Â Â Â Â
Die Stadtverwaltung wird die Betroffenen und die Öffentlichkeit umfassend informieren.
05Â Â Â Â Â Â Â
Der Beschluss erfolgt unter Vorbehalt der Bereitstellung der Mehrbedarfe durch eine üpl./apl. Mittelbereitstellung in Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben.
06
Über die Einhaltung des Bauablaufes ist der Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben sowie der Bau- und Verkehrsausschuss regelmäßig zu informieren.
07
Die durch den
geänderten Bauablauf ggf. vorhandenen Mehraufwendungen der EVAG werden im
Rahmen des vorhandenen Dienstleistungsauftrags über öffentliche
Personenverkehrsdienste als Kosten der Anpassung des Anforderungsprofils gemäß
§ 3 Abs. 2 Nr. 2 des Dienstleistungsauftrags vergütet. Hierdurch verursachte
Mehraufwendungen der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH sind der Stadt in prüffähiger
Form nachzuweisen und nach Abschluss der Baumaßnahme mit künftigen
Ergebnisausschüttungen der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH an die Landeshauptstadt
Erfurt aus operativ erwirtschafteten Gewinnen - also ohne Berücksichtigung von
Buch- oder durch Kapitalmaßnahmen entstandenen Gewinnen - zu verrechnen.