01

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 17 für den Bereich Brühlervorstadt "Binderslebener Landstraße - westlich Heinrichstraße" in seiner Fassung vom 23.05.2012 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt

 

02

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 17 für den Bereich Brühlervorstadt "Binderslebener Landstraße - westlich Heinrichstraße", dessen Begründung inklusive Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

03

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

04

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung Nr. 17 unberücksichtigt bleiben können.

 

Hinweis:

 

Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.