Sitzung: 19.07.2012 StR/012/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0987/12
01
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung
Nr. 17 für den Bereich Brühlervorstadt "Binderslebener Landstraße -
westlich Heinrichstraße" in seiner Fassung vom 23.05.2012 (Anlage 2) und
die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt
02
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung
Nr. 17 für den Bereich Brühlervorstadt "Binderslebener Landstraße -
westlich Heinrichstraße",
dessen Begründung inklusive Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2
Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
03
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß
§ 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
04
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen
Auslegung sowie Angaben zu den
Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB
im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der
Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung
Nr. 17 unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.