Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

01

Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfer versehene Jahresabschluss 2011 des Entwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Erfurt, der eine Bilanzsumme von 279.954.529,17 Euro und ein Jahresergebnis von 6.815.601,66 Euro ausweist, wird entsprechend § 25 der Thüringer Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

 

02

Das Jahresergebnis 2011 in der Höhe von 6.815.601,66 Euro wird wie folgt verwendet:
- Die für das Jahr 2011 geplante Eigenkapitalverzinsung in der Höhe von 4.362.000,00 Euro wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
- Die verbleibende Summe in der Höhe von 2.453.601,66 Euro wird in die allgemeine Rücklage des Entwässerungsbetriebes eingestellt.

 

03

Der Stadtrat erteilt der Werkleitung des Entwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Erfurt für das Wirtschaftsjahr 2011 die Entlastung.

 

04

Als Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2012 einschließlich der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes wird die Fundus Revision GmbH bestellt. Der Prüfauftrag zur Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2012 ist bis Oktober 2012 durch die Werkleitung auszulösen und der Jahresabschlussbericht 2012 ist spätestens bis Ende April 2013 dem Oberbürgermeister zu übergeben. Der Prüfbericht ist der Landeshauptstadt Erfurt auch in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.

 

05

Gemäß § 25 Abs. 4 der Thüringer Eigenbetriebsverordnung ist neben den Beschlüssen über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung auch der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wiederzugeben. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Veröffentlichung ist auf die Auslegung hinzuweisen.