Sitzung: 19.07.2012 StR/012/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 1035/12
01
Der mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfer versehene
Jahresabschluss 2011 des Entwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Erfurt,
der eine Bilanzsumme von 279.954.529,17 Euro
und ein Jahresergebnis von 6.815.601,66 Euro ausweist, wird entsprechend § 25
der Thüringer Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
02
Das Jahresergebnis
2011 in der Höhe von 6.815.601,66 Euro wird wie folgt verwendet:
- Die für das Jahr 2011 geplante Eigenkapitalverzinsung in der Höhe von
4.362.000,00 Euro wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
- Die verbleibende Summe in der Höhe von 2.453.601,66 Euro wird in die
allgemeine Rücklage des Entwässerungsbetriebes eingestellt.
03
Der Stadtrat erteilt
der Werkleitung des Entwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Erfurt für das
Wirtschaftsjahr 2011 die Entlastung.
04
Als
Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2012 einschließlich der Überprüfung
der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 des
Haushaltsgrundsätzegesetzes wird die Fundus Revision GmbH bestellt. Der
Prüfauftrag zur Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2012 ist bis
Oktober 2012 durch die Werkleitung auszulösen und der Jahresabschlussbericht
2012 ist spätestens bis Ende April 2013 dem Oberbürgermeister zu übergeben. Der
Prüfbericht ist der Landeshauptstadt Erfurt auch in elektronischer Form zur
Verfügung zu stellen.
05
Gemäß § 25 Abs. 4
der Thüringer Eigenbetriebsverordnung ist neben den Beschlüssen über die
Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung auch der
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wiederzugeben. Gleichzeitig sind der
Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In
der Veröffentlichung ist auf die Auslegung hinzuweisen.