Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

01  

Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers versehene Jahresabschluss 2011 des Erfurter Sportbetriebes, der eine Bilanzsumme von 78.705.833,76 Euro und einen Jahresfehlbetrag von 1.565.342,41 Euro ausweist, wird entsprechend § 25 Thüringer Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

 

02  

Der Jahresfehlbetrag des Erfurter Sportbetriebes des Wirtschaftsjahres 2011 in Höhe von 1.565.342,41 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

03  

Der Verlustvortrag aus dem Jahr 2007 in Höhe von 2.564.068,29 Euro wird gemäß § 8 Abs. 2 Thüringer Eigenbetriebsverordnung mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.

 

04       

Der Stadtrat erteilt der Werkleitung des Eigenbetriebes Erfurter Sportbetrieb für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung.

 

05     

Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2012 einschließlich der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz wird die Ernst & Young GmbH bestellt. Der Prüfauftrag ist bis Oktober 2012 durch die Werkleitung auszulösen. Im Prüfauftrag ist die Vorlage des Abschlussberichtes 2012 bis spätestens Ende April 2013 zu vereinbaren. Der Prüfbericht ist der Landeshauptstadt Erfurt auch in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.

 

06     

Gemäß § 25 Absatz 4 Thüringer Eigenbetriebsverordnung ist neben den Beschlüssen über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung auch der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wiederzugeben. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Veröffentlichung ist auf die Auslegung hinzuweisen.