Sitzung: 19.07.2012 StR/012/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1034/12
01Â Â
Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
versehene Jahresabschluss 2011 des Erfurter Sportbetriebes, der eine
Bilanzsumme von 78.705.833,76 Euro und einen Jahresfehlbetrag von
1.565.342,41 Euro ausweist,
wird entsprechend § 25 Thüringer Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
02Â Â
Der Jahresfehlbetrag des Erfurter
Sportbetriebes des Wirtschaftsjahres 2011 in Höhe von 1.565.342,41 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
03Â Â
Der Verlustvortrag aus dem Jahr 2007 in Höhe
von 2.564.068,29 Euro wird gemäß § 8
Abs. 2 Thüringer Eigenbetriebsverordnung mit der Allgemeinen Rücklage
verrechnet.
04Â Â Â Â Â Â Â
Der Stadtrat erteilt der Werkleitung des
Eigenbetriebes Erfurter Sportbetrieb für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung.
05Â Â Â Â Â
Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss
2012 einschließlich der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz wird die Ernst & Young GmbH bestellt.
Der Prüfauftrag ist bis Oktober 2012 durch die Werkleitung auszulösen. Im Prüfauftrag
ist die Vorlage des Abschlussberichtes 2012 bis
spätestens Ende April 2013 zu vereinbaren. Der Prüfbericht ist der
Landeshauptstadt Erfurt auch in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
06Â Â Â Â Â
Gemäß § 25 Absatz 4 Thüringer
Eigenbetriebsverordnung ist neben den Beschlüssen über die Feststellung des
Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung auch der Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers wiederzugeben. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der
Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Veröffentlichung ist
auf die Auslegung hinzuweisen.