Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 8, Befangen: 0

01

Der Ansatz für quartierbezogene Beratungs- und Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger, wie er in dem Modellprojekt TiBi verfolgt wurde, ist durch die Stadtverwaltung auf der Grundlage der Bedarfe in ausgewählten Stadtteilen fortzuführen und weiter zu entwickeln. Zur Trägersuche führt die Stadtverwaltung ein Interessenbekundungsverfahren durch.

 

 

02

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den freien Trägern, einen Folgeförderantrag für die Weiterführung der Treffpunkte zur Information, Beratung und Integration (TiBi’s) für das Jahr 2012 zu stellen. Dabei ist durch die Stadtverwaltung ämterübergreifend die Steuerung und Abstimmung der Angebote in den jeweiligen Sozialräumen zu gewährleisten, Doppelstrukturen zu vermeiden und potentielle weitere Kostenträger, insbesondere die Wohnungsbauunternehmen und Krankenkassen bei der Weiterentwicklung der Konzeption einzubeziehen.

 

03

Die Stadtverwaltung wird weiterhin aufgefordert, beim Einsatz von ESF Mitteln dafür Sorge zu tragen, dass:

 

§  Projektförderungen des ESF im Bereich der Gesundheits-, Jugend- und Sozialhilfe und zur sozialen Integration nur in Abstimmung und mit Zustimmung der Stadt erfolgen.

§  Die Stadt Erfurt, insbesondere im Hinblick auf die Vernetzung, Steuerung und Planung der sozialen Infrastruktur die Fördermöglichkeiten des ESF nutzt und dafür Sorge trägt, dass zukünftig das Mitbestimmungsrecht der Kommunen beim Einsatz gewährleistet ist.

§  Die Kommunen in der neuen Förderperiode 2014 - 2020 einen Regionalfond, insbesondere zur Bekämpfung von Armut aus Mitteln des ESF erhalten.