Sitzung: 18.07.2012 StR/011/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Auf der Grundlage
des § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB sowie § 3
Abs. 2 Satz 2 Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Erfurt vom 24.
Oktober 2005, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 11.
November 2005, wird zur Ermittlung des Erschließungsaufwandes im Wohngebiet
Stendaler Straße, MAR 414, 1. BA eine Erschließungseinheit gebildet.
Zur Erschließungseinheit werden die Erschließungsanlagen
Otto-Linne-Straße und Reinhold-Lingner-Straße zusammen gefasst (siehe Anlage 1
- Übersicht Erschließungseinheit).
Hinweis:
Die Anlage zum Beschluss ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.