Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Auf der Grundlage des § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB  sowie § 3 Abs. 2 Satz 2 Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Erfurt vom 24. Oktober 2005, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 11. November 2005, wird zur Ermittlung des Erschließungsaufwandes im Wohngebiet Stendaler Straße, MAR 414, 1. BA eine Erschließungseinheit gebildet.

 

Zur Erschließungseinheit werden die Erschließungsanlagen Otto-Linne-Straße und Reinhold-Lingner-Straße zusammen gefasst (siehe Anlage 1 - Übersicht Erschließungseinheit).

 

Hinweis:

Die Anlage zum Beschluss ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.