Sitzung: 18.07.2012 StR/011/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0602/12
01
Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB vom 15.02.2012 für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Azmannsdorfer Straße", Erfurt Linderbach für 17 Einfamilienhäuser wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB zugestimmt.
02
Für den Ortsteil Linderbach, am nördlichen Ortsausgang Linderbach zu Azmannsdorf, östlich der Azmannsdorfer Straße soll gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 i.V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Vorhabenbezogene Bebauungsplan LIN641 "Azmannsdorfer Straße, Erfurt-Linderbach" aufgestellt werden.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planunsziele angestrebt:
° Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes
° Zulässigkeit von Einfamilienhäusern (Einzelhäuser) und zwei Mehrfamilienhäusern in ein- bis zweigeschossiger Bauweise und Schaffung eines grünen Ortsrandes durch Festsetzung von privaten Grünflächen im Norden des Baugebietes sowie Ausgleichsflächen
° Lösung des schalltechnischen Konfliks zwischen den emittierenden Bahnanlagen im Norden und dem Schutzanspruch der entstehenden heranrückenden Wohnbebauung Festsetzung von Erschließungsanlagen und Umweltschutzmaßnahmen
03
Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.