Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Dem Förderverein der Kirche „St. Georg“ in Gottstedt e.V. werden entsprechend §17(2), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt 100,00 EUR für die Vorbereitung und Durchführung eines Konzerts nach Fertigstellung der Generalreparatur der Orgel zur Verfügung gestellt.