Sitzung: 25.04.2012 OR GOT/004/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0863/12
Beschluss
Dem Förderverein der Kirche „St. Georg“ in Gottstedt e.V. werden entsprechend §17(2), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt 100,00 EUR für die Vorbereitung und Durchführung eines Konzerts nach Fertigstellung der Generalreparatur der Orgel zur Verfügung gestellt.