Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1. Entsprechend § 19 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird der Ortsteilbürgermeisterin ein Zuschuss in Höhe von 250,00 EUR zweckgebunden für die Ausgestaltung der Kinderkirmes 2012 bewilligt.

2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.