Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesverein Schmira e.V. für die Vorbereitung und Durchführung der Kirmes, 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag für Bastel- und Dekorationsmaterial, für Kostüme sowie für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung eingesetzt werden.