Sitzung: 17.04.2012 OR ROH/004/2012
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss
1. Dem Feuerwehrförderverein Rohda/Haarberg e.V. werden entsprechend § 16 i.V.m. § 18 b, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt Mittel in Höhe von 450,00 EUR für die Vorbereitung und Durchführung des Maifeuers (u.a Festzelt ) zur Verfügung gestellt.
2. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind in einem Zeitraum von 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme abzurechnen.