Sitzung: 17.10.2018 StR/007/2018
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2685/17
Beschluss:
01
Für den Bereich südlich der Straße "Am
Mühlwege" und westlich der Straße "Hinter dem Anger" in
Kerspleben soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der
Bebauungsplan KER687 "Hinter dem Anger" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich wird entsprechend der
zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum
Bebauungsplan wie folgt umgrenzt.Â
Im Norden:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â durch
die südliche Grenze des Flurstücks 656 der Straße „Am
                                              Mühlwege“.
Im Osten:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â durch
die westliche Grenze des Flurstücks 206 der Straße „Hinter
                                              dem
Anger“. Die hier bereits bebauten Flurstücke 1136, 649/3,
                                              649/5,
1002/1, 648/7 und 1180 sind dabei nicht Bestandteil des
                                              Plangebietes.
Im Süden:                                       durch
die nördliche Grenze der Flurstücke 647/2, 647/4, 647/5
                                              und
647/6.
Im Westen:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â durch
den Verlauf der Fernwasserleitung der Thüringer
                                              Fernwasserversorgung.
Die Grenze des Geltungsbereiches hält zu
                                              dieser
einen Abstand von 2,50 m ein.
Im Nordwesten:    durch die östliche Grenze des Flurstücks 645 der
                                              landwirtschaftlichen
Wegeparzelle mit Entwässerungsgraben.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
§ Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes für bauträgerfreie
Grundstücke;
§ Zulässigkeit von Einfamilienhäusern in ein-
bis zweigeschossiger Bauweise vom
Ortskern zum Ortsrand in der Höhe abnehmend;
§ Schaffung eines grünen Ortsrandes im Westen
des Baugebietes;
§ Lösung der schalltechnischen Konflikte
zwischen den emittierenden Verkehrsanlagen und gewerblichen Einrichtungen im
nahen und weiteren Umfeld sowie den Sportanlagen südlich des Plangebietes und dem Schutzanspruch der Wohnbebauung.
02
Der Vorentwurf des
Bebauungsplanes KER687 "Hinter dem
Anger" in seiner Fassung vom 03.08.2018 (Anlage 2) und die
Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
03
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes KER687 "Hinter dem Anger" und dessen
Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1
Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
04
Für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes "KER687 Hinter dem
Anger " wird eine Umlegung gemäß § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet.
05
Folgende Punkte sind im weiteren Planverfahren zu prüfen:
- Das Vorsehen von 2 Parkplätzen pro Wohnung auf dem Grundstück.
- Das Vorsehen von hochstämmigen Obstbäumen, Busch- und
Baumbepflanzung als Abgrenzung zur Ackerfläche (Verbesserung Kleinklima im
Wohngebiet) am nordwestlichen Rand des Plangebietes statt des
Wiesenstreifens.
- Die Prüfung der Notwendigkeit des Lärmschutzgutachtens zum
Gewerbegebiet.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 2 a – c beigefügt.)