Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Für den Bereich südlich der Straße "Am Mühlwege" und westlich der Straße "Hinter dem Anger" in Kerspleben soll gemäߠ§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan KER687 "Hinter dem Anger" aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan wie folgt umgrenzt. 

 

Im Norden:                                      durch die südliche Grenze des Flurstücks 656 der Straße „Am

                                               Mühlwege“.

Im Osten:                             durch die westliche Grenze des Flurstücks 206 der Straße „Hinter

                                               dem Anger“. Die hier bereits bebauten Flurstücke 1136, 649/3,

                                               649/5, 1002/1, 648/7 und 1180 sind dabei nicht Bestandteil des

                                               Plangebietes.

Im Süden:                                        durch die nördliche Grenze der Flurstücke 647/2, 647/4, 647/5

                                               und 647/6.

Im Westen:                                      durch den Verlauf der Fernwasserleitung der Thüringer

                                               Fernwasserversorgung. Die Grenze des Geltungsbereiches hält zu

                                               dieser einen Abstand von 2,50 m ein.

Im Nordwesten:     durch die östliche Grenze des Flurstücks 645 der

                                               landwirtschaftlichen Wegeparzelle mit Entwässerungsgraben.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

§  Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes für bauträgerfreie Grundstücke;

§  Zulässigkeit von Einfamilienhäusern in ein- bis  zweigeschossiger Bauweise vom Ortskern zum Ortsrand in der Höhe abnehmend;

§  Schaffung eines grünen Ortsrandes im Westen des Baugebietes;

§  Lösung der schalltechnischen Konflikte zwischen den emittierenden Verkehrsanlagen und gewerblichen Einrichtungen im nahen und weiteren Umfeld sowie den Sportanlagen südlich des Plangebietes und  dem Schutzanspruch der Wohnbebauung.

 

 

02

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KER687 "Hinter dem Anger" in seiner Fassung vom 03.08.2018 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

 

03

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes KER687 "Hinter dem Anger" und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

 

04

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes  "KER687 Hinter dem Anger " wird eine Umlegung gemäß § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet.

 

 

05

Folgende Punkte sind im weiteren Planverfahren zu prüfen:

 

  • Das Vorsehen von 2 Parkplätzen pro Wohnung auf dem Grundstück.
  • Das Vorsehen von hochstämmigen Obstbäumen, Busch- und Baumbepflanzung als Abgrenzung zur Ackerfläche (Verbesserung Kleinklima im Wohngebiet) am nordwestlichen Rand des Plangebietes statt des Wiesenstreifens.
  • Die Prüfung der Notwendigkeit des Lärmschutzgutachtens zum Gewerbegebiet.

 

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – c beigefügt.)