Sitzung: 17.10.2018 StR/007/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1340/18
Beschluss:
01
Die Abwägung zu den im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung
(Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung
(ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO), wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan
ALT681 „Am Johannesufer“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2) mit den textlichen
Festsetzungen in seiner Fassung vom 22.08.2018 und dem Vorhaben- und
Erschließungsplan (Anlage 3), als Satzung beschlossen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 10 a – d beigefügt.)