Beschluss:

 

01

Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 32 für den Bereich Andreasvorstadt „Nördlich Riethstraße/ östlich Warschauer Straße“ eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 32 für den Bereich Andreasvorstadt „Nördlich Riethstraße/ östlich Warschauer Straße“ in der Fassung vom 19.06.2018 (Anlage 2) wird beschlossen. Die Begründung inklusive Umweltbericht (Anlage 3) wird gebilligt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 9 a – e beigefügt.)