Beschluss:

 

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) beschließt der Stadtrat Erfurt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ILV622 „Wohnquartier Ilversgehofener Platz“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2) mit den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 03.09.2018 und mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 25.06.2018 (Anlage 3) als Satzung.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 8 a – d beigefügt.)