Sitzung: 17.10.2018 StR/007/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1327/18
Beschluss:
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88
Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1
Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) beschließt der Stadtrat
Erfurt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ILV622 „Wohnquartier Ilversgehofener
Platz“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2) mit den textlichen
Festsetzungen in der Fassung vom 03.09.2018 und mit dem Vorhaben- und
Erschließungsplan in der Fassung vom 25.06.2018 (Anlage 3) als Satzung.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 8 a – d beigefügt.)