Sitzung: 27.06.2018 StR/005/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0906/18
Beschluss:
01
Der Aufstellungsbeschluss für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan ILV708 "Kreativ-Kontor", beschlossen
am 21.12.2017 (Beschluss Nr. 1979/17), wird hinsichtlich des Geltungsbereiches
wie folgt geändert:
Der Bereich wird entsprechend der
zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Entwurf zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan umgrenzt.
02
Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das
Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
03
Der Entwurf des Bebauungsplanes
ILV708 "Kreativ-Kontor" in seiner Fassung vom 28.05.2018 (Anlage 2)
mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage
4) werden gebilligt.
04
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan und die
Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.
2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. §
13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt
werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 9 a – e beigefügt.)