Sitzung: 27.06.2018 StR/005/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0563/18
Beschluss:
01
Die Abwägung zu den im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis
mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.
§ 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§ 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO), wird der Bebauungsplan der
Innenentwicklung, gemäß § 13a BauGB, ALT614 "Am Hügel", bestehend aus
der Planzeichnung (Anlage 2, M 1: 500) mit den textlichen Festsetzungen in
seiner Fassung vom 08.05.2018, als Satzung beschlossen.
03
Die Flächennutzungsplan-Berichtigung Nr. 6,
Bereich Altstadt Bebauungsplan ALT614 "Am Hügel" (Anlage 5.1) wird
gebilligt. Die 6. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 6 BauGB zusammen mit dem
Bebauungsplan ALT614 "Am Hügel" in der durch die Anpassung an den
Bebauungsplan geänderten Form ortsüblich neu bekannt zu machen. Dabei ist
anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen werden kann und
über den Inhalt Auskunft gegeben wird.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4 a – d beigefügt.)