Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Hinzuziehung eines externen Gutachters den Feuerwehrbedarfsplan für die Jahre 2020 – 2030 fortzuschreiben. Das Dokument soll in Form eines integrierten, auch die feuerwehrtechnischen Standorte und Technik umfassenden Werkes erstellt werden. Die notwendigen Maßnahmen sind in einer Prioritätenliste zu untersetzen.

 

02

Dem Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben ist bis zu seiner Sitzung am 20.06.2018 eine Kostenschätzung für die Beauftragung eines externen Gutachters vorzulegen und in der Haushaltsaufstellung 2019 zu berücksichtigen.

 

03

Das durch den externen Gutachter zu erstellende Gutachten ist dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ortsteile direkt nach seiner Fertigstellung vorzulegen.

 

04

In dem unter BP 01 benannten Dokument sind auch die notwendigen Werterhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen an den vorhandenen Gebäuden und baulichen Anlagen der bestehenden Feuerwehrstandorte zu ermitteln und ebenfalls zu priorisieren.