Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Stadtrat erklärt seine Zustimmung zum Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchenholzhausen vom 13.03.2018 (Beschluss-Nr.: 147/39/2018) über die Auflösung der Gemeinde Mönchenholzhausen sowie ihre Eingliederung in die Stadt Erfurt.

 

02

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend den entsprechenden Antrag auf Bildung einer freiwilligen Gemeindestruktur durch Eingliederung der kreisangehörigen Gemeinde Mönchenholzhausen in die Landeshauptstadt Erfurt beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales zu stellen.

 

03

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicher zu stellen, dass durch die zukünftige Eingemeindung für die bestehenden Ortsteile keine finanziellen Nachteile entstehen.

 

04

Die Beschlusspunkte 1 und 2 treten nicht in Kraft, wenn die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Mönchenholzhausen sich in einem Bürgerentscheid gegen die Eingemeindung aussprechen. Bis zum Ablauf eines hierauf gerichtetes Bürgerbegehrens bzw. des folgenden Bürgerentscheides sind die Verhandlungen mit der Gemeinde Mönchenholzhausen nicht abzuschließen.

 

05

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30.06.2018 eine Bestandsanalyse zu erstellen, welche die zukünftigen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Erfurt im Zusammenhang der Eingemeindung darstellt.