Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 11, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 28.04.2017 für das Vorhaben „Wohnen Am Bürgerpark, Eislebener Straße“ wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

02

Für den Bereich nördlich der Eislebener Straße soll gemäߠ§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan JOP705 "Wohnen am Bürgerpark" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt. 

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-     Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebietes mit Geschosswohnungsbau

-     planungsrechtliche Umsetzung des städtebaulichen Bebauungskonzeptes hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen

-     Sicherung einer adäquat gestalteten und durchgängigen öffentlichen Grünfläche in Ost-West-Richtung

-     Sicherung der Erschließung und des Stellplatzbedarfs

-     Bewältigung möglicher Konflikte hinsichtlich Immissionsschutz

-     Sicherung gestalterischer Grundprinzipien für Hauptgebäude, Nebenanlagen und Freiräume

-     Sicherung einer Durchwegung des Plangebietes.

 

03

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

04

Der Vorhaben- und Erschließungsplan in seiner Fassung vom 31.01.2018 (Anlage 2) und die Vorhabenbeschreibung (Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dessen Begründung gebilligt.

 

05

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes JOP705 "Wohnen am Bürgerpark" und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

06

Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

07

Bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan JOP 705 "Wohnen am Bürgerpark" ist sozialer Wohnungsbau in Höhe von 20 Prozent umzusetzen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – c beigefügt.)