Sitzung: 20.03.2018 OR VIE/003/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0632/18
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus (Kauf eines Großbildprojektors) finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.