Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (a) i. V. m. § 19 der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - werden dem Ortsteilbürgermeister zur Vorbereitung und Durchführung des Tonnenfeuerfestes 2018 finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt. Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschlusswortlaut entsprechen, werden anerkannt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.