Sitzung: 09.05.2017 OR URB/004/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0969/17
Beschluss:
Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister zur Erfüllung/Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.