Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 10, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Mittel für die Beauftragung eines externen Gutachters bereitzustellen.

 

02

Der Auftrag des Gutachters umfasst die Untersuchung der Haushaltspositionen im Pflichtbereich und in der Aufgabenerfüllung des übertragenen Wirkungskreises. Die Haushaltsstellen und die zugehörigen Aufgaben werden hinsichtlich des vorhandenen Einsparpotentials untersucht und aufgelistet.

 

03

Vorschläge zur Streichung der freiwilligen Leistungen der Stadt sind kein Auftragsbestandteil. Die freiwilligen Leistungen sind jedoch hinsichtlich der Kosteneffizienz zu überprüfen.

 

04

Der Oberbürgermeister legt die Ergebnisse dem Stadtrat als Vorschlag vor.